Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Technische Geschäftsbedingungen
Ö-Norm: Für Steinmetz- und Kunststeinarbeiten gelten die Bestimmungen der Ö-Norm B 2213 und B 7213.
Ausmaßermittlung: Für Maße, Bearbeitung und Bezeichnung ist die betreffende Ö-Norm maßgebend. Die Errechnung der für die Preisermittlung relevanten Maße ergibt sich aus den handelsüblichen Gepflogenheiten.
Ausführung: Vorgelegte Musterstücke der Natur- oder Kunststeine stellen in Beschaffenheit, Zeichnung, Struktur, Gefüge und Farbe immer den Durchschnitt der Gesamtware dar. Wir können daher nicht für Gleichheit zu allfälligen Mustern und der tatsächlichen Lieferung sowie auch innerhalb einer Palette garantieren. Diese Unterschiede sind für den Gebrauchswert ohne Belang und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.
Die zulässigen Maßabweichungen von Werkstücken sind in der Ö-Norm B 2213 geregelt und je nach Bearbeitungsart unterschiedlich.
Oberflächenstruktur: Gelegentlich an der Oberfläche vorhandene Unregelmäßigkeiten, Einsprengungen, Risse, Quarz, etc. lassen keine Rückschlüsse auf mangelnde Festigkeit zu, sie beeinträchtigten den Gebrauchswert nicht und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Bei Spaltmaterialien wie z.B. (Schiefer, Quarzit, usw.) können Abplatzungen und Aussprengungen möglich sein, die keine Mangelhaftigkeit darstellen, weshalb sie auch keinen Anspruch auf Wandlung oder auf Verbesserung durch Austausch bzw. auf Wertminderung begründen.
Streu- und Tausalz: Streu- und Tausalz können zu Beschädigungen von Platten, Verfugungen und Verlegemörtel führen und dürfen daher nicht angewendet werden. Kalk- oder Rostausblühungen werden durch Witterungseinflüsse (Regen, Schnee) oder Feuchtigkeit im Unterbau ausgelöst und sind nicht reklamationsfähig
Verlegearbeiten: Bei der Durchführung von Bau-, Steinmetz- und Kunststeinarbeiten kommt es zu nicht vermeidbaren Staubentwicklungen. Dem Kunden obliegt es Vorkehrungen zum Schutz vor dieser Staubentwicklung zu treffen. Wir haften daher nicht für Schäden, die auf eine Staubentwicklung während der Bauphase zurückzuführen sind.
Der Auftragnehmer hat kostenlos Strom – abgesichert mit 16 A – sowie Wasser auf der Baustelle bereitzustellen.
2. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden allen abzuschließenden Kauf- und Werkverträgen zugrunde gelegt und gelten, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Mündliche Vereinbarungen haben nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei einander widersprechenden allgemeinen Bedingungen der Vertragspartner gehen unsere vor.
Die Unwirksamkeit oder Unzulässigkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt den Bestand des Vertrages nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige oder zulässige Bestimmung zu ersetzen, die im Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.
Konsumenten im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind jene natürlichen Personen, auf welche das Konsumentenschutzgesetz Anwendung findet. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Kostenvoranschlag, Angebot und Vertragsabschluss
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr der Richtigkeit erstellt. Sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlages als unvermeidlich herausstellt, teilen wir das unserem Kunden unverzüglich mit. Kostenvoranschläge mit bloßen handgefertigten Skizzen sind unentgeltlich. Wird auf Wunsch des Kunden ein selbständiges Werk mit detaillierten Zeichnungen, Plänen und Grundrissen erstellt, sind diese Kostenvoranschläge zu honorieren. An unseren Zeichnungen und Planunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, diese Planungszeichnungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Bei Vertragsanbot eines Kunden kommt ein Vertrag zustande, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden absenden oder mit unserer Lieferung beginnen. Ein Kunde ist an sein Vertragsanbot 14 Tage gebunden.
Allfällige Erhöhungen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Geltung stehenden Löhne, Materialkosten, Energie- und Transportkosten, Steuern, Wechselkurserhöhungen, sonstige Abgab-, Zoll- und Frachtsätze gehen zu Lasten des Kunden, allfällige Reduktionen dieser Kosten werden an unsere Kunden weitergegeben. Ein nicht vorgesehener und dem Vertragsabschluss nicht zugrunde gelegter Mehraufwand oder etwaige Änderungswünsche des Kunden werden diesem gesondert in Rechnung gestellt.
Ergeben sich bei der Auftragserfüllung technisch unumgängliche oder zweckmäßige Änderungen am Vertragsgegenstand, so sind diese, soweit für den Kunden zumutbar, zulässig.
4. Lieferbedingungen
Alle vereinbarten Lieferfristen sind Zirka- Termine und werden von uns nach besten Kräften eingehalten. Wir haften nicht für allfällige Folgen, die sich aus verspäteter Lieferung ergeben. Insbesondere bei Ereignissen höherer Gewalt sowie Störungen bei mit der Erfüllung des Auftrages verbundenen Unternehmen verlängert sich eine allenfalls vereinbarte Lieferzeit auf das erforderliche Ausmaß, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Nach Lieferverzug steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens einem Monat zu. Schadenersatzansprüche können nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz unsererseits geltend gemacht werden. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Gesamtauftragssumme sofort fällig zu stellen und/oder vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist zurückzutreten und die uns aufgelaufenen Kosten sowie unseren entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
Mit Fertigstellung unseres Werkes gehen alle Risiken und Gefahren auf den Kunden über.
5. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von einem Drittel des Gesamtauftragswertes zu leisten. Bei Baubeginn, Materialanlieferung oder kundenseitiger Terminverschiebung ist eine weitere Teilzahlung von einem Drittel des Gesamtauftragswertes zu leisten. Die Restzahlung erfolgt prompt nach Fertigstellung mit Erhalt der Rechnung. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unser Geschäftskonto als geleistet. Bei Überschreitung der Zahlungstermine um mehr als 7 Tage werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. bei Konsumenten bzw. 8% bei Unternehmer über dem Basiszinssatz verrechnet. Gegenüber Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall seines Zahlungsverzuges die unserer Firma entstehenden notwendigen Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses pro Halbjahr einen Betrag von Euro 3,63 zu bezahlen.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Sofern keine unabdingbare gesetzliche Bestimmung besteht, hat der Kunde kein Recht auf Aufrechnung mit einer Gegenforderung. Ein Verbraucher hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn die Gegenforderung mit unserer Forderung in rechtlichem Zusammenhang steht, gerichtlich festgestellt wurde oder von uns anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Stornobedingungen
Will der Kunde den Auftrag stornieren, so haben wir das Recht, eine Stornogebühr von 25% der Gesamtauftragssumme, die sofort fällig ist, zu verlangen, sofern wir nicht auf Erfüllung bestehen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Die Vorbehaltsware darf nicht veräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Das Vorbehaltseigentum geht mit der Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware nicht unter, sondern es entsteht aliquotes Miteigentum an der Gesamtsache.
9. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr, dass unsere Lieferungen oder Leistungen, die in der Bestellung ausdrücklich bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und den österreichischen Normen und Sicherheitsvorschriften entsprechen. Wir sind berechtigt, uns von Ansprüchen auf angemessene Preisminderung oder Wandlung des Vertrages dadurch zu befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie Sache austauschen, eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Beanstandungen müssen unverzüglich nach Abschluss unserer Arbeiten, für Konsumenten längstens aber binnen acht Tagen, geltend gemacht werden. Wir haften aus dem Titel Schadenersatz – bei Konsumenten mit Ausnahme von Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast für Beanstandungen und Mängel sowie die Rechtzeitigkeit der Rüge trifft unseren Kunden, die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit trifft den Geschädigten.
10. Produkthaftung
Unsere Produkthaftpflicht setzt voraus, dass alle von uns bekannt gegebenen Informationen über die Behandlung des Vertragsgegenstandes genauestens beachtet werden und eine Verwendung des Vertragsgegenstandes nur zum ausdrücklich ausbedungenen oder von uns erwarteten Zweck erfolgt. Ausgeschlossen ist unsere Haftpflicht nach Produkthaftpflichtbestimmungen für Sachschäden, soweit diese nicht ein Verbraucher erleidet und jede gegen uns aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftpflicht. Schließlich ist ein gegen uns gerichteter Regressanspruch im Zusammenhang mit Haftpflichten unseres Kunden insoweit ausgeschlossen, als dies gesetzlich zulässig ist.
11. Sonderbestimmungen bei bloßem Materialkauf
Die Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ab Betrieb mit Beladung, aber ohne Verpackung. Die Gefahr geht jedenfalls bei der tatsächlichen Übergabe des Vertragsgegenstandes nach Beladung auf den Käufer über. Ein Versand erfolgt stets unversichert und auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Jeder Kunde sollte daher eine Transportversicherung abschließen. Mit Erhalt der Rechnung ist der Kaufpreis fällig. Durch den Transport des Käufers beschädigte Ware stellt keinen Mangel dar und wird von uns nicht ersetzt. Die Ware ist vor einem Verlegen stets zu prüfen. Die Gewährleistung erlischt mit Verarbeitung, Verlegung oder Veränderung des Materials durch den Kunden oder einen Dritten. Das Verpackungsmaterial (Leerpaletten, Plastik, usw.) ist vom Kunden zu entsorgen.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Es findet österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung. Allfällige dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Bedingungen gelten als nicht beigesetzt.
Stand: 1.1.1995